Spätestens seit Corona freuen wir uns auf die langen Sommernächte mit leckerem Essen, an der frischen Luft und Geselligkeit im Garten mit Freunden. Ob Fleischesser oder Veganer - der Grill lässt jedes Auge aufleuchten.
Gegrillt wird meistens ab 20 Grad dann, wenn das Wetter schön und so warm ist. Der Zeitpunkt zum sogenannten “Angrillen” fällt somit in den Frühling, parallel zum Start der Garten-Saison.
Grundsätzlich sind Grillaktivitäten aber nicht an eine bestimmte Jahreszeit gebunden.
Doch was ist Outdoor erlaubt?
Die wichtigste Regel ist ganz einfach: Rücksicht auf andere nehmen!
Grillen im eigenen Garten
Als Hausbesitzer, mit dem Heim im Grünen ohne Nachbarn, sollte man darauf achten, dass sich durch das Grillen auch keine weitläufigen Nachbarn belästigt fühlen. Intensive Gerüche und Rauchschwaden machen dich bei den Nachbarn nicht wirklich beliebt!
Grillen auf dem Balkon
In Großstadtgebieten ist ein Balkon oftmals die Alternative zum grünen Garten. Dort möchte man auch grillen. Darf man das?
Oftmals beantwortet diese Frage der Mietvertrag. Ist kein direktes Grillverbot ausgesprochen, lohnt sich ein Blick in die geltende Hausordnung als Teil des Mietvertrages. Doch auch hier gilt: Rücksicht auf andere Nachbarn nehmen!
Vielleicht wäre hier ein Elektrogrill für den Balkon die perfekte Alternative.
Unser fachkundiges Personal berät Sie gerne - Sprechen Sie uns an!